„Mit den neuen klareren Vorgaben für die Telekom Deutschlandbeim Zugang zum Schaltverteiler hat die Bundesnetzagentur einenwichtigen Schritt zur erfolgreichen Umsetzung derBreitbandstrategie im Sinne der Verbraucher und des TK-Wettbewerbsgetan“, kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die heutebekannt gegebene Entscheidung der Regulierungsbehörde. Mit demZugang zur Teilnehmeranschlussleitu
„Wir begrüßen die Aussagen von BNetzA-Präsident Matthias Kurth“,so Grützner. Laut Bundesnetzagentur wird der Telekom jetztvorgegeben, im Standardvertrag insbesondere klare und nachprüfbareRegelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch zutreffen, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffensowie Vertragsstrafen einzuführen. Zudem müssen mögliche technischeoder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung vonSchaltverteilern genauer definiert werden.
„Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Es bleibt abzuwarten, wasdie Telekom aufgrund der Vorgaben der Regulierungsbehörde alsgeänderten Standardvertrag im Januar vorlegt – und wie konsequentdie BNetzA dann handelt“, unterstreicht der Geschäftsführer desVATM: „Wir hoffen, dass die Blockadehaltung der Telekom nun einEnde hat.“
Bereits im Juli hatte der VATM bei der Anhörung im Verfahren beider BNetzA kritisiert, dass die für den Ausbau notwendigenInformationen von der Telekom häufig spärlich oder zu spät an dieWettbewerber fließen sowie dass der Ex-Monopolist teils dann seineeigenen Ausbaupläne geändert hat. „Das hat den Ausbau perSchaltverteiler durch die Wettbewerber erheblich gebremst. Auch imInteresse der Verbraucher hoffen wir, dass die Vorgaben derBundesnetzagentur konsequent umgesetzt werden und der Ausbau neuenSchwung erhält.“